Erbeinsetzungen

Sie können die Arbeit der Stiftung unterstützen, indem Sie ein entsprechend formuliertes Testament errichten. Sie können die Stiftung als Erbe, Nacherbe oder Vermächtnisnehmer einsetzen. Die Stiftung ist satzungsgemäß befugt, auch Testamentsvollstreckungen zu übernehmen und durchzuführen.